Hort
16.06.2022
Liebe Eltern,
um einen Hortplatz zu bekommen benötigen Sie unbedingt
einen Bescheid über die Prüfung des Bedarfes.
Diesen Bescheid beantragen Sie beim Jugendamt.
In den folgenden Schritten finden Sie eine Beschreibung.
Formular: Antrag auf Bedarfsgerechte Förderung
Schritt 1
Antrag auf Bedarfsprüfung ausfüllen und zum Jugendamt schicken
Landkreis Ludwigslust-Parchim Postfach 1263, 19362 Parchim
oder
E-Mail:
Fragen zum Antrag bitte an Herr Batgerel (Tel. 03871 722 5122/
Schritt 2
Warten bis der Bescheid über die Prüfung des Bedarfes vorliegt.
Schritt 3
Liegt der Bedarfsschein vor, im Hort anrufen und einen Termin zum Vertragsabschluss
vereinbaren.
03871/4689910
Schritt 4
Zum vereinbarten Termin erscheinen.
Was ist mitzubringen?
Bedarfsbescheid vom Jugendamt
eine Vollmacht des Sorgeberechtigten, wenn nur einer zum Vertragsabschluss kommt
Pflegeeltern benötigen eine Vollmacht, die aussagt, dass sie berechtigt sind, über den Aufenthalt des Kindes in einer Kita zu bestimmen
Alleinerziehende benötigen einen Negativtest
Impfausweis und U-Heft
Mit freundlichen Grüßen
Tina Krajewski
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Eltern können hier ihre Kinder betreuen lassen. Die Kinder haben im Hort die Möglichkeit, einen Ausgleich zum Schulalltag zu finden und sich an verschiedenen Freizeitaktivitäten zu beteiligen. Auch können sie hier ihre schriftlichen Hausaufgaben erledigen. Der Hort beginnt nach Unterrichtsschluss.
Kontakt:
Hort GS WEST
Hortleiterin: Frau Krajewski
Hans-Beimler-Str. 24b
19370 Parchim
Tel. (03871) 468 99 10