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Hort

 

16.06.2022

 

Liebe Eltern,

 

um einen Hortplatz zu bekommen benötigen Sie unbedingt

einen Bescheid über die Prüfung des Bedarfes.

Diesen Bescheid beantragen Sie beim Jugendamt.

In den folgenden Schritten finden Sie eine Beschreibung.

 

 

Formular: Antrag auf Bedarfsgerechte Förderung

 

 

 

Schritt 1

 

Antrag auf Bedarfsprüfung ausfüllen und zum Jugendamt schicken

 


 

Landkreis Ludwigslust-Parchim Postfach 1263, 19362 Parchim

 

 

oder

 

E-Mail:

 

 

 

 

 

 

Fragen zum Antrag bitte an Herr Batgerel (Tel. 03871 722 5122/

 


 

 

 

Schritt 2

 

Warten bis der Bescheid über die Prüfung des Bedarfes vorliegt.

 

 

 

Schritt 3

 

Liegt der Bedarfsschein vor, im Hort anrufen und einen Termin zum Vertragsabschluss

vereinbaren.

03871/4689910

 

 

Schritt 4

 

Zum vereinbarten Termin erscheinen.

 

 

Was ist mitzubringen?

 

  • Bedarfsbescheid vom Jugendamt

  • eine Vollmacht des Sorgeberechtigten, wenn nur einer zum Vertragsabschluss kommt

  • Pflegeeltern benötigen eine Vollmacht, die aussagt, dass sie berechtigt sind, über den Aufenthalt des Kindes in einer Kita zu bestimmen

  • Alleinerziehende benötigen einen Negativtest

  • Impfausweis und U-Heft

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Tina Krajewski

 
 
 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Eltern können hier ihre Kinder betreuen lassen. Die Kinder haben im Hort die Möglichkeit, einen Ausgleich zum Schulalltag zu finden und sich an verschiedenen Freizeitaktivitäten zu beteiligen. Auch können sie hier ihre schriftlichen Hausaufgaben erledigen. Der Hort beginnt nach Unterrichtsschluss.

 

Kontakt:

Hort GS WEST

Hortleiterin: Frau Krajewski

Hans-Beimler-Str. 24b

19370 Parchim

Tel. (03871) 468 99 10